Zählen Kapitalerträge zur Krankenversicherung, wenn ich nicht mehr arbeite?

Ja – wer ohne Job freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt Kranken- und Pflegebeiträge auf seine Kapitalerträge. Die Krankenkasse bemisst wie das Finanzamt nur den Gewinnanteil einer Entnahme nach Teilfreistellung, zieht aber keinen Sparerpauschbetrag ab. Liegt dieser Betrag unter 15.820 € im Jahr, zahlst du nur den Mindestbeitrag von rund 278 € im Monat. Bei einem Aktien-ETF (30 % Teilfreistellung), dessen Entnahme zu 50 % aus Gewinn besteht, ist das bis zu einer Entnahme von rund 45.200 € im Jahr der Fall.

Stand: · Gerechnet mit FireLotse

Wer Beiträge auf Kapitalerträge zahlt – und wer nicht

Entscheidend ist nicht, ob du arbeitest, sondern wie du versichert bist. Auf Kapitalerträge zahlst du vor allem dann Beiträge, wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist – der typische Fall nach dem Ausstieg.

Was die Krankenkasse genau bemisst

Beitragspflichtig ist nur der Gewinnanteil einer Entnahme, nicht der ganze Betrag. Wer Fondsanteile verkauft, holt zum Teil eingezahltes Geld zurück – das ist keine Einnahme. Kursgewinne, die du nicht realisierst, zählen ebenfalls nicht.

Bei Aktien-ETFs übernimmt die Krankenkasse die Teilfreistellung von 30 %, so wie das Finanzamt. Den Sparerpauschbetrag von 1.000 € gibt es in der Krankenversicherung aber nicht. Deshalb ist die Bemessung der Kasse etwas höher als die der Steuer:

Beispiel: 20.000 € Entnahme im Jahr, davon 50 % Kursgewinn
RechenschrittFinanzamtKrankenkasse
Entnahme20.000 €20.000 €
Gewinnanteil10.000 €10.000 €
nach Teilfreistellung (30 %)7.000 €7.000 €
Sparerpauschbetrag−1.000 €–
Bemessungsgrundlage6.000 €7.000 €

Ausschüttungen, Zinsen und Dividenden zählen ebenfalls, bei thesaurierenden ETFs auch die jährliche Vorabpauschale. Dazu kommen andere Einnahmen, etwa der Überschuss aus einer Vermietung.

Wann der Mindestbeitrag greift

Die Krankenkasse verlangt mindestens rund 278 € im Monat – auch wenn deine Kapitalerträge kleiner sind oder du gar nichts entnimmst. Sie unterstellt Einnahmen von mindestens 15.820 € im Jahr.

Bei einem Aktien-ETF (30 % Teilfreistellung) und 50 % Gewinnanteil steigt der Beitrag erst ab rund 45.200 € Entnahme im Jahr über den Mindestbeitrag. Nach oben ist er bei Einnahmen von 69.750 € im Jahr gedeckelt.

Beitrag je Entnahme (50 % Gewinnanteil, Aktien-ETF, Stand 2026)
Entnahme im JahrBemessung der KasseBeitrag im JahrBeitrag im MonatAnteil an der Entnahme
20.000 €7.000 €3.338 € ¹278 €16,7 %
40.000 €14.000 €3.338 € ¹278 €8,3 %
60.000 €21.000 €4.431 €369 €7,4 %
80.000 €28.000 €5.908 €492 €7,4 %

¹ Mindestbeitrag – die Bemessung liegt unter 15.820 € im Jahr.

Mit den Jahren steigt der Gewinnanteil jeder Entnahme. Dann rutscht auch eine gleich hohe Entnahme über die Mindestbemessung, und der Beitrag wächst mit.

Wie die Krankenkasse von deinen Kapitalerträgen erfährt

Als freiwillig Versicherter gibst du deine Einnahmen selbst an und weist sie auf Verlangen nach. Für Kapitalerträge eignet sich die Jahressteuerbescheinigung deiner Bank.

Legst du keine Nachweise vor, setzt die Kasse den Höchstbeitrag an – so, als hättest du Einnahmen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.

Die Abgeltungsteuer der Bank ändert daran nichts: Auch Kapitalerträge, auf die schon Steuer einbehalten wurde, musst du der Krankenkasse angeben.

Annahmen

Quellen