Minijob oder Midijob in der Frührente – was ist günstiger für die Krankenversicherung?
Wer in der Frührente vom Depot lebt, fährt mit einem Midijob in der Krankenversicherung fast immer günstiger: Ab einem Lohn über 603 € im Monat bist du pflichtversichert, und deine Kapitalerträge bleiben beitragsfrei. Mit einem Minijob bleibst du freiwillig versichert und zahlst weiter Beiträge auf deine Entnahmen – mindestens rund 278 € im Monat. Beispiel: Bei 30.000 € Entnahme im Jahr kosten Kranken- und Pflegeversicherung mit einem Minijob (603 € im Monat) rund 3.418 € im Jahr, mit einem Midijob (700 € im Monat) nur rund 213 €.
Stand: · Gerechnet mit FireLotse
Warum der Midijob die Krankenversicherung verändert
Entscheidend ist nicht die Höhe des Lohns, sondern ob der Job dich pflichtversichert. Pflichtversicherte zahlen Beiträge auf ihren Lohn (und später auf Rente und Betriebsrente) – Kapitalerträge, Entnahmen und Vorabpauschale spielen keine Rolle.
- Minijob (bis 603 € im Monat): Der Job versichert dich nicht. Du bleibst freiwillig versichert und zahlst Beiträge auf deine Kapitalerträge, mindestens den Mindestbeitrag. Auf den Minijob-Lohn selbst fällt nur Pflegeversicherung an.
- Midijob (über 603 € bis 2.000 € im Monat): Du bist über den Job pflichtversichert. Du zahlst ermäßigte Beiträge auf den Lohn, deine Kapitalerträge bleiben beitragsfrei.
- Teilzeit über 2.000 €: ebenfalls pflichtversichert, dann mit vollen Arbeitnehmer-Beiträgen auf den Lohn.
Beispielrechnung: Minijob gegen Midijob
Die Tabelle vergleicht die Abgaben bei gleicher Entnahme aus dem Depot: einmal mit einem Minijob für 603 €, einmal mit einem Midijob für 700 € im Monat. Annahmen: Single, kinderlos, Aktien-ETF, die Hälfte jeder Entnahme ist Kursgewinn.
| Entnahme im Jahr | Minijob: Kranken + Pflege | Minijob: Steuer | Midijob: Kranken + Pflege | Midijob: Steuer | Midijob spart |
|---|---|---|---|---|---|
| 20.000 € | 3.338 € | 0 € | 213 € | 257 € | 2.868 € |
| 30.000 € | 3.418 € | 0 € | 213 € | 966 € | 2.239 € |
| 40.000 € | 3.565 € | 95 € | 213 € | 1.822 € | 1.625 € |
| 60.000 € | 4.735 € | 1.570 € | 213 € | 3.662 € | 2.430 € |
Ohne Rentenbeiträge – die bauen in beiden Fällen Rente auf (siehe unten). Der Midijob bringt außerdem 1.164 € mehr Lohn im Jahr.
Der Midijob kostet etwas mehr Steuer, weil sein Lohn den Grundfreibetrag teilweise verbraucht. Ein Minijob ist pauschal versteuert und zählt in der Steuererklärung nicht mit. Der Midijob-Lohn dagegen landet im zu versteuernden Einkommen, und deine Kapitalerträge rutschen früher in die Einkommensteuer.
Die Ersparnis bei der Krankenversicherung ist aber deutlich größer: In allen Beispielen liegt der Vorteil des Midijobs bei mindestens 1.625 € im Jahr.
Was ein Midijob dich selbst kostet
Knapp über der Minijob-Grenze zahlst du als Arbeitnehmer fast keine Sozialbeiträge – bis 2.000 € steigt dein Anteil gleitend auf den vollen Satz. Im Übergangsbereich wird dein Beitrag aus einem reduzierten Betrag berechnet, nicht aus dem vollen Lohn.
| Lohn | Für dich beitragspflichtig | Kranken + Pflege | Rente + Arbeitslosen | Summe | Anteil am Lohn |
|---|---|---|---|---|---|
| 650 € | 67 € | 10 € | 7 € | 17 € | 2,6 % |
| 700 € | 139 € | 18 € | 15 € | 32 € | 4,6 % |
| 800 € | 282 € | 34 € | 30 € | 63 € | 7,9 % |
| 1.000 € | 568 € | 65 € | 60 € | 125 € | 12,5 % |
| 1.500 € | 1.284 € | 144 € | 136 € | 280 € | 18,7 % |
| 2.000 € | 2.000 € | 223 € | 212 € | 435 € | 21,8 % |
Die Rentenbeiträge sind kein verlorenes Geld: Deine Rentenpunkte berechnen sich aus dem vollen Lohn, nicht aus dem reduzierten Betrag. Dazu bekommst du Anspruch auf Krankengeld und baust Anspruch auf Arbeitslosengeld auf.
Auch im Minijob zahlst du in die Rente ein: 3,6 % vom Lohn, bei 603 € also rund 22 € im Monat. Davon kannst du dich auf Antrag befreien lassen.
Wann der Midijob nicht hilft
- Familienversicherung: Bist du über deinen Ehe- oder Lebenspartner familienversichert, zahlst du keine eigenen Beiträge. Kapitalerträge zählen aber zum Gesamteinkommen, das unter der Grenze der Familienversicherung bleiben muss – in der Entnahmephase gelingt das selten.
- Privat versichert und ab 55: Wer in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und davon mindestens die Hälfte zum Beispiel privat versichert oder hauptberuflich selbstständig war, wird ab 55 durch einen Midijob nicht mehr pflichtversichert. Bist du bisher freiwillig gesetzlich versichert, betrifft dich das nicht.
- Hauptberuflich selbstständig: Wer hauptberuflich selbstständig ist, wird durch einen Nebenjob nicht pflichtversichert.
- Krankenversicherung der Rentner: Mit gesetzlicher Rente und ausreichender Vorversicherungszeit sind Kapitalerträge ohnehin beitragsfrei – dann bringt der Midijob dafür keinen Vorteil mehr.
Der Job muss echt sein. Dazu gehören ein Arbeitsvertrag, tatsächliche Arbeit und eine übliche Bezahlung. Bei Jobs beim eigenen Partner oder in der eigenen Firma schauen Krankenkassen genauer hin – erkennen sie den Job nicht an, verlangen sie die freiwilligen Beiträge rückwirkend.
Der Vorteil gilt nur, solange der Job läuft. Endet er, bist du wieder freiwillig versichert und zahlst erneut Beiträge auf deine Kapitalerträge.
Annahmen
- Single, kinderlos, keine Kirchensteuer, keine weiteren Einkünfte außer dem Job
- Aktien-ETF mit 30 % Teilfreistellung, 50 % Gewinnanteil je Entnahme
- Minijob 603 € im Monat: freiwillig gesetzlich versichert mit 21,1 % inkl. Pflege (ohne Krankengeld), Minijob-Lohn nur zur Pflegeversicherung (4,2 %), Lohn pauschal versteuert
- Midijob 700 € im Monat: Arbeitnehmer-Beiträge im Übergangsbereich mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, Lohn als zu versteuerndes Einkommen vorsichtig mit dem Netto-Lohn angesetzt
- Steuer auf Kapitalerträge mit Günstigerprüfung (Einkommensteuertarif 2026), Solidaritätszuschlag eingerechnet
- Rentenbeiträge nicht in der Vergleichstabelle – sie bauen in beiden Fällen Rente auf
Quellen
- § 5 SGB V – Versicherungspflicht
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Abs. 3a: ab 55 Jahren)
- § 7 SGB V – Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung
- § 226 SGB V – beitragspflichtige Einnahmen Pflichtversicherter
- § 240 SGB V – Beiträge freiwillig Versicherter
- § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung (Minijob-Grenze)
- § 20 SGB IV – Übergangsbereich (Midijob)
- § 6 SGB VI – Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob
- § 70 SGB VI – Entgeltpunkte (Abs. 1a: Übergangsbereich aus dem vollen Lohn)
- § 58 SGB XI – Pflegeversicherung, Zuschlag für Kinderlose trägt der Beschäftigte
- GKV-Spitzenverband: Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V (Stand 26.05.2026)
Allgemeine Information – keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.