Wie viel bleibt netto von einer Entnahme aus dem ETF-Depot nach Steuer und Krankenversicherung?
Wer als Frührentner (FIRE) von seinem ETF-Depot lebt, behält bei typischen Budgets rund 84–92 % der Entnahme – der größte Abzug ist die Kranken- und Pflegeversicherung, nicht die Steuer. Beispiel: Für 2.000 € netto im Monat entnimmst du als Single ohne weitere Einkünfte rund 27.338 € im Jahr. Davon gehen etwa 3.338 € an die Krankenversicherung und 0 € an Steuern.
Stand: · Gerechnet mit FireLotse
Beispielrechnung: Was von der Entnahme übrig bleibt
Die Tabelle rechnet rückwärts: Wie viel musst du im Jahr aus dem Depot entnehmen, damit nach Steuer und Krankenversicherung dein Wunsch-Netto übrig bleibt? Annahmen: Single, kinderlos, Aktien-ETF, die Hälfte jeder Entnahme ist Kursgewinn.
| Netto im Monat | Entnahme im Jahr | Steuer | Kranken- + Pflegeversicherung | Bleibt netto | Nötiges Vermögen (4 %) |
|---|---|---|---|---|---|
| 1.500 € | 21.338 € | 0 € | 3.338 € ¹ | 84 % | 533.450 € |
| 2.000 € | 27.338 € | 0 € | 3.338 € ¹ | 88 % | 683.450 € |
| 2.500 € | 33.338 € | 0 € | 3.338 € ¹ | 90 % | 833.450 € |
| 3.000 € | 39.411 € | 73 € | 3.338 € ¹ | 91 % | 985.275 € |
¹ Mindestbeitrag – der Gewinnanteil nach Teilfreistellung liegt unter der Mindestbemessung von 15.820 € im Jahr.
Warum die Steuer oft bei 0 € liegt
Besteuert wird nur der Gewinnanteil einer Entnahme, nicht der ganze Betrag. Wer 27.338 € entnimmt und davon zur Hälfte eingezahltes Geld zurückholt, hat nur 13.669 € Kapitalertrag.
Bei Aktien-ETFs bleiben davon 30 % steuerfrei (Teilfreistellung), übrig sind 9.568 €. Nach dem Sparerpauschbetrag von 1.000 € bleiben 8.568 € – das liegt unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €.
Die Bank behält trotzdem zunächst 26,375 % Abgeltungsteuer ein. Über die Steuererklärung mit Günstigerprüfung (Anlage KAP) bekommst du sie zurück; alternativ kann eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung den Abzug von vornherein verhindern.
Warum die Krankenversicherung der größte Posten ist
Ohne Job bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert und zahlst Beiträge auf deine Kapitalerträge. Der Satz liegt bei rund 21,1 %: 14,0 % ermäßigter Beitrag (ohne Krankengeld), im Schnitt 2,9 % Zusatzbeitrag und 4,2 % Pflegeversicherung für Kinderlose.
Die Krankenkasse übernimmt die Teilfreistellung, aber nicht den Sparerpauschbetrag. Sie rechnet wie das Finanzamt mit 9.568 € Gewinn nach Teilfreistellung – einen Freibetrag von 1.000 € gibt es dort aber nicht.
Vor allem verlangt sie mindestens rund 278 € im Monat, egal wie klein der Gewinnanteil ist – im Beispiel greift genau dieser Mindestbeitrag, weil 9.568 € unter der Mindestbemessung von 15.820 € liegen. Deshalb ist die Krankenversicherung bei kleinen und mittleren Budgets der größte Abzug. Nach oben ist der Beitrag bei 69.750 € Einnahmen im Jahr gedeckelt.
Wie der Gewinnanteil das Ergebnis verschiebt
Am Anfang der Entnahmephase besteht eine Entnahme oft zum großen Teil aus eingezahltem Geld. Je länger das Depot läuft, desto höher wird der Gewinnanteil – und damit Steuer und Krankenkassenbeitrag.
| Gewinnanteil | Entnahme im Jahr | Steuer | Kranken- + Pflegeversicherung | Bleibt netto |
|---|---|---|---|---|
| 30 % | 33.338 € | 0 € | 3.338 € | 90 % |
| 50 % | 33.338 € | 0 € | 3.338 € | 90 % |
| 70 % | 34.102 € | 576 € | 3.526 € | 88 % |
Was die Rechnung verändert
- Kinder: Die Pflegeversicherung ist mit Kindern günstiger, der Beitrag sinkt.
- Verheiratet: Doppelter Grundfreibetrag und Sparerpauschbetrag – die Steuer bleibt länger bei 0 €.
- Weitere Einkünfte (Miete, Rente, Nebenjob) verbrauchen den Grundfreibetrag und erhöhen den Krankenkassenbeitrag.
- Midijob oder Familienversicherung: Wer darüber versichert ist, zahlt auf Kapitalerträge keine eigenen Beiträge (bei der Familienversicherung zählen Kapitalerträge aber zur Einkommensgrenze).
- Kirchensteuer: erhöht die Steuer nur, wenn überhaupt Einkommensteuer anfällt.
Annahmen
- Single, kinderlos, keine Kirchensteuer, keine weiteren Einkünfte
- Aktien-ETF mit 30 % Teilfreistellung, 50 % Gewinnanteil je Entnahme (zweite Tabelle: variiert)
- Steuer mit Günstigerprüfung (Einkommensteuertarif 2026), Solidaritätszuschlag eingerechnet
- Gesetzliche Krankenversicherung, freiwillig versichert: 21,1 % inkl. Pflege, Beitragsgrenzen 2026
- Nötiges Vermögen nach der 4-%-Regel (Entnahme ÷ 4 %)