Wie viel Steuern zahle ich bei Entnahmen aus dem ETF-Depot?

Du zahlst Steuern nur auf den Gewinnanteil deiner Entnahme, nicht auf den ganzen Betrag – und bei Aktien-ETFs davon nur auf 70 %. Nach Abzug des Sparerpauschbetrags von 1.000 € behält die Bank 26,375 % Abgeltungsteuer ein (inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer). Beispiel: Bei 20.000 € Entnahme mit 50 % Kursgewinn sind das rund 1.583 €, also 7,9 % der Entnahme. Hast du sonst kaum Einkünfte, holst du dir diese Steuer mit der Günstigerprüfung in der Steuererklärung zurück.

Stand: · Gerechnet mit FireLotse

Der Rechenweg: von der Entnahme zur Steuer

Wer ETF-Anteile verkauft, holt zum Teil eingezahltes Geld zurück – steuerpflichtig ist nur der Kursgewinn. Bei Aktien-ETFs (mehr als 50 % Aktien) bleiben davon 30 % steuerfrei, die Teilfreistellung. Erst vom Rest zieht die Bank den Sparerpauschbetrag ab.

Beispiel: 20.000 € Entnahme aus einem Aktien-ETF, 50 % davon Kursgewinn
RechenschrittBetrag
Entnahme (Verkaufserlös)20.000 €
davon Kursgewinn10.000 €
nach Teilfreistellung (30 % steuerfrei)7.000 €
abzüglich Sparerpauschbetrag−1.000 €
zu versteuern6.000 €
Abgeltungsteuer 26,375 %1.583 €

Verheiratete haben zusammen einen Sparerpauschbetrag von 2.000 €. Mit Kirchensteuer liegt der Satz bei rund 27,8 bis 28,0 %.

Wie hoch der Gewinnanteil ist

Je länger du gespart hast, desto mehr jeder Entnahme ist Kursgewinn – und desto höher die Steuer. Beim Verkauf gilt das First-in-first-out-Prinzip: Die zuerst gekauften Anteile werden zuerst verkauft. Weil sie am längsten gewachsen sind, ist ihr Gewinnanteil oft höher als der Durchschnitt deines Depots.

Gleiche Entnahme (20.000 €), unterschiedlicher Gewinnanteil – Abgeltungsteuer der Bank
GewinnanteilKursgewinnzu versteuernAbgeltungsteuerAnteil an der Entnahme
30 %6.000 €3.200 €844 €4,2 %
50 %10.000 €6.000 €1.583 €7,9 %
70 %14.000 €8.800 €2.321 €11,6 %

Bei thesaurierenden ETFs hast du über die Jahre schon Steuer auf die Vorabpauschale gezahlt. Diese Beträge werden beim Verkauf vom Gewinn abgezogen, du zahlst sie also nicht doppelt.

Günstigerprüfung: Warum die Steuer oft niedriger ist

Hast du neben den Entnahmen kaum andere Einkünfte, ist dein persönlicher Steuersatz niedriger als die Abgeltungsteuer. Dann kannst du in der Steuererklärung (Anlage KAP) die Günstigerprüfung beantragen: Das Finanzamt rechnet deine Kapitalerträge mit dem normalen Einkommensteuertarif und erstattet die zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer.

Der Grundfreibetrag von 12.348 € gilt dann auch für deine Kapitalerträge. In der Entnahmephase ohne Job bleibt so oft ein großer Teil steuerfrei.

Single, keine weiteren Einkünfte, 50 % Gewinnanteil (Werte pro Jahr, Stand 2026)
Entnahme im JahrAbgeltungsteuer der BankSteuer nach GünstigerprüfungAnteil an der Entnahme
20.000 €1.583 €0 €0,0 %
40.000 €3.429 €95 €0,2 %
60.000 €5.275 €1.570 €2,6 %
80.000 €7.121 €3.386 €4,2 %

Damit die Bank gar nicht erst Steuer einbehält, kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen, wenn für dich voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt. Sie gilt höchstens drei Jahre. Sonst bekommst du das Geld mit der Steuererklärung im Folgejahr zurück.

Was die Rechnung verändert

Annahmen

Quellen