Steuern & Abgaben auf Entnahmen
RetirementWenn du Kapital aus deinem Portfolio entnimmst, fallen auf den Gewinnanteil Steuern und ggf. Krankenversicherungsbeiträge an. Die angezeigte Summe setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
1. Kapitalertragsteuer (KESt):25 % auf realisierte Kursgewinne. Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die KESt (= effektiv 26,375 %). Wenn du im Steuer-Modul einen individuellen Steuersatz hinterlegt hast (z. B. durch Günstigerprüfung im FIRE oder eine ausländische Pauschale wie die österreichische KESt von 27,5 %), wird dieser stattdessen verwendet.
2. Dividenden & Zinsen:Laufende Erträge aus deinem Portfolio (Dividenden, Zinsen) sind zu 100 % steuerpflichtig – anders als Anteilsverkäufe, bei denen nur der Kursgewinn-Anteil zählt. FireLotse versteuert den Dividenden-Anteil deiner Entnahme deshalb voll und nur den restlichen Substanzverkauf über die Gewinnquote.
3. Kirchensteuer:Falls aktiv: 8 % bzw. 9 % (je nach Bundesland) auf die KESt. Der Solidaritätszuschlag wird dann leicht reduziert.
4. Teilfreistellung:Bei Fonds/ETFs bleiben 30 % (Aktienfonds) bzw. 15 % (Mischfonds) der Erträge steuerfrei. Das reduziert die Steuerlast spürbar. FireLotse berechnet eine gewichtete Teilfreistellung basierend auf deinem Portfolio.
5. GKV auf Kapitalerträge:Freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Erwerbseinkommen zahlen den ermäßigten Beitragssatz (ca. 14,0 % + Zusatzbeitrag + Pflegeversicherung) auf Kapitalerträge – bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Wichtig: Die KV-Bemessungsgrundlage ist der volle Gewinnanteil vor Teilfreistellung – die steuerliche Teilfreistellung (§20 InvStG) gilt KV-rechtlich nicht (§240 SGB V). In der KVdR (Rentenphase) entfällt dieser Beitrag bei Erfüllung der 9/10-Regelung.
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