Krankenversicherung in der FIRE-Entnahmephase
SteuernNach dem Ausstieg aus dem Angestelltenverhältnis endet die Pflichtversicherung in der GKV. Du wirst freiwillig gesetzlich versichert oder wechselst in die PKV. Als freiwillig GKV-Versicherter ohne Erwerbseinkommen hast du keinen Anspruch auf Krankengeld (§44 SGB V) und zahlst daher den ermäßigten Beitragssatz auf deine Kapitalerträge – 2026 sind das 14,0 % KV (ermäßigt, §243 SGB V) + kassenspezifischer Zusatzbeitrag (durchschnittlich 2,9 %, Spanne ca. 1,6–3,4 %) + 4,2 % PV ≈ 21,1 % (kinderlos ab 23).
Beitragspflichtig ist bei freiwillig Versicherten (§240 SGB V) der volle Gewinnanteil deiner Entnahme – die steuerliche Teilfreistellung nach §20 InvStG gilt ausschließlich steuerrechtlich und wird vom KV-Beitragsrecht nicht anerkannt. Hinzu kommen weitere Einkünfte wie Minijob-Lohn oder Mieten. Es gilt ein Mindestbeitrag und eine Beitragsbemessungsgrenze (69.750 €/Jahr, Stand 2026) als Obergrenze.