Krankenversicherung in der FIRE-Entnahmephase

Steuern

Nach dem Ausstieg aus dem Angestelltenverhältnis endet die Pflichtversicherung in der GKV. Du wirst freiwillig gesetzlich versichert oder wechselst in die PKV. Als freiwillig GKV-Versicherter ohne Erwerbseinkommen hast du keinen Anspruch auf Krankengeld (§44 SGB V) und zahlst daher den ermäßigten Beitragssatz auf deine Kapitalerträge – 2026 sind das 14,0 % KV (ermäßigt, §243 SGB V) + kassenspezifischer Zusatzbeitrag (durchschnittlich 2,9 %, Spanne ca. 1,6–3,4 %) + 4,2 % PV ≈ 21,1 % (kinderlos ab 23).

Beitragspflichtig ist bei freiwillig Versicherten (§240 SGB V) der volle Gewinnanteil deiner Entnahme – die steuerliche Teilfreistellung nach §20 InvStG gilt ausschließlich steuerrechtlich und wird vom KV-Beitragsrecht nicht anerkannt. Hinzu kommen weitere Einkünfte wie Minijob-Lohn oder Mieten. Es gilt ein Mindestbeitrag und eine Beitragsbemessungsgrenze (69.750 €/Jahr, Stand 2026) als Obergrenze.

Modus „Freiwillig GKV":FireLotse rechnet mit dem ermäßigten Satz für Kinderlose (21,1 %). Der Mindestbeitrag liegt bei ca. 278 €/Mon. – basierend auf der Mindestbemessungsgrundlage von 1.318 €/Mon. (2026). Diesen Mindestbeitrag zahlst du auch, wenn deine Kapitalerträge darunter liegen oder null sind.
Ab wann steigt der Beitrag?Sobald der Gewinnanteil deiner Entnahme (vor Teilfreistellung, die KV kennt sie nicht) plus weiterer Einkünfte (Minijob-Lohn, Mieten) über der Mindestbemessung von 15.820 €/Jahr liegt, wird der Beitrag einkommensabhängig. Rein rechnerisch: Bei einer Gewinnquote von 75 % ohne weitere Einkünfte liegt die Schwelle bei ca. 15.820 ÷ 0,75 ≈ 21.093 € Brutto-Entnahme/Jahr. Jede zusätzliche Einkommensquelle senkt diese Schwelle entsprechend.
Modus „Fester Betrag":Für PKV-Versicherte oder besondere Konstellationen (z.B. Familienversicherung) kannst du einen festen Monatsbeitrag eintragen.
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