Vorabpauschale (§18 InvStG)

Steuern

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende (nicht ausschüttende) Investmentfonds. Da thesaurierende ETFs keine Ausschüttungen vornehmen, würde die Steuer sonst erst beim Verkauf fällig – die Vorabpauschale stellt eine jährliche Vorabbesteuerung sicher.

Sie wird berechnet als: Rücknahmepreis zu Jahresbeginn × Basiszins × 70 % – maximal jedoch der tatsächliche Wertzuwachs des Jahres. Bei negativem oder geringem Kursanstieg ist die Vorabpauschale oft null oder sehr klein.

Wie sie die latente Steuer mindert:Auf die Vorabpauschale zahlst du bereits Kapitalertragsteuer (laufend). Beim späteren Verkauf darf dieser versteuerte Betrag nicht nochmals besteuert werden – er mindert also die ausstehende Steuerlast.
Zwei Eingabe-Modi in FireLotse:Gezahlte Steuer: Du trägst die bereits gezahlte KeSt auf Vorabpauschalen ein (aus der Jahressteuerbescheinigung). Diese wird direkt von der berechneten Steuerschuld abgezogen. · Brutto-Vorabpauschale: Du trägst den ausgewiesenen Vorabpauschalen-Betrag (vor Teilfreistellung) ein. FireLotse zieht ihn vom Gewinn ab, bevor die Teilfreistellung angewendet wird.
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