Steuersatz auf Kapitalerträge im FIRE
Steuern
Der Standardsatz auf Kapitalerträge in Deutschland beträgt 26,375 % (25 % KeSt + 5,5 % Solidaritätszuschlag). Dieser Pauschalsatz gilt unabhängig vom sonstigen Einkommen – solange dein persönlicher Grenzsteuersatz darüber liegt.
In der FIRE-Entnahmephase sieht das oft anders aus: Auf Antrag in der Steuererklärung (Anlage KAP) prüft das Finanzamt, ob dein persönlicher Steuersatz günstiger ist als die pauschalen 25 % – und wendet dann den niedrigeren Satz an (§32d Abs. 6 EStG, „Günstigerprüfung"). Wenn Kapitalerträge dein einziges Einkommen sind, kann der effektive Satz deutlich unter 26,375 % fallen – oder bei geringen Beträgen sogar null betragen.
Das ist einer der echten Steuervorteile von FIRE: Wer früh aufhört zu arbeiten, hat in der Entnahmephase oft ein niedriges zu versteuerndes Einkommen – und profitiert dadurch von der Günstigerprüfung.
Günstigerprüfung in der Praxis:Zwei Freibeträge wirken nacheinander: Der Sparerpauschbetrag (1.000 €) mindert zuerst die Kapitalerträge. Der verbleibende Betrag fließt ins zvE – und dort schützt der Grundfreibetrag (12.348 € Einzel, 2026) das Gesamt-zvE vor Steuer. Wer nur Kapitalerträge hat (keine weiteren Einkünfte) bleibt bis ca. 13.348 € steuerfrei; darüber greift der persönliche Grenzsteuersatz, der oft weit unter 26,375 % liegt. Mit weiteren Einkünften verschiebt sich die Grenze entsprechend.
Kirchensteuer:Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt 8 % (Bayern/BaWü) oder 9 % (übrige Länder) auf die KeSt. Der KeSt-Satz wird dabei leicht gesenkt – der Gesamtsatz steigt dennoch auf ~27,82 % bzw. ~27,99 %. Im FIRE-Kontext: Auch bei Kirchensteuer bleibt die Günstigerprüfung anwendbar.
Beispiel (effektiver Satz im FIRE, Aktien-ETF):Person ohne weitere Einkünfte, 40.000 € Brutto-Entnahme bei 60 % Gewinnanteil → 24.000 € Kapitalerträge. Bei einem Aktien-ETF greift zuerst die 30 %-Teilfreistellung → 16.800 € verbleiben. Minus Sparerpauschbetrag (1.000 €) = 15.800 € zvE. Grundfreibetrag (12.348 €) schützt davon den größten Teil; die verbleibenden ~3.450 € fallen in die unterste ESt-Zone (14 %). Günstigerprüfung greift → effektiver Steuersatz auf Kapitalerträge liegt deutlich unter 26,375 %.
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