Kapitalertragsteuer & Teilfreistellung (InvStG 2018)
SteuernIn Deutschland werden Kapitalerträge mit der Abgeltungsteuer (KeSt) von 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag besteuert – ohne Kirchensteuer ergibt das einen Gesamtsatz von 26,375 %.
Das Investmentsteuergesetz 2018 (InvStG) gewährt Fonds-Anlegern eine Teilfreistellung: Ein Teil der Fondserträge bleibt steuerfrei, um die Vorbelastung der Fonds auf Ebene der Gesellschaft auszugleichen.
Bei Kirchensteuerpflicht wird der KeSt-Satz nach §32d Abs. 1 S. 4 EStG über eine Formel leicht gesenkt (`KeSt = 0,25 / (1 + 0,25 × KiSt-Satz)`), sodass KeSt + KiSt zusammen etwas günstiger ausfallen als eine nachgelagerte Addition. Der Gesamtsatz liegt dennoch höher: 8 % KiSt → ~27,82 % · 9 % KiSt → ~27,99 %.
Teilfreistellungssätze:Aktien-ETF / Aktienfonds (≥51 % Aktien): 30 % steuerfrei · Mischfonds (25–50 % Aktien): 15 % · Immobilienfonds inl. (≥51 % Immo): 60 % · Immobilienfonds ausl. (≥51 % Immo): 80 % · Sonstiges / Einzelaktien / Anleihen: 0 %
Beispiel (Aktien-ETF, 50.000 € Gewinn, keine KiSt):Steuerpflichtiger Gewinn = 50.000 × (1 − 30 %) = 35.000 € · Steuer = 35.000 × 26,375 % ≈ 9.231 €
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